Allgemeine Geschäftsbedingungen

ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN FÜR DEN HOTELAUFNAHMEVERTRAG BOUTIQUE HOTEL K7 BAD NAUHEIM

Stand 01.01.2021

  1. GELTUNGSBEREICH
    1. Diese Geschäftsbedingungen gelten für Verträge über die mietweise Überlassung von
      Hotelzimmern zur Beherbergung sowie alle in diesem Zusammenhang für den Kunden
      erbrachten weiteren Leistungen und Lieferungen des Hotels (Hotelaufnahmevertrag). Der
      Begriff Hotelaufnahmevertrag“ umfasst und ersetzt folgende Begriffe: Beherbergungs-,
      Gastaufnahme-, Hotel, Hotelzimmervertrag.
    2. Die Unter- oder Weitervermietung der überlassenen Zimmer sowie deren Nutzung zu
      anderen als Beherbergungszwecken bedürfen der vorherigen Zustimmung des Hotels in
      Textform, wobei § 540 Absatz 1 Satz 2 BGB abbedungen wird, soweit der Kunde nicht
      Verbraucher ist.
    3. Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden finden nur Anwendung, wenn dies vorher
      ausdrücklich vereinbart wurde.

  2. VERTRAGSABSCHLUSS, -PARTNER, VERJÄHRUNG
    1. Vertragspartner sind das Hotel und der Kunde. Der Vertrag kommt durch die Annahme des
      Antrags des Kunden durch das Hotel zustande. Dem Hotel steht es frei, die Zimmerbuchung
      in Textform zu bestätigen.
    2. Alle Ansprüche gegen das Hotel verjähren grundsätzlich in einem Jahr ab dem gesetzlichen
      Verjährungsbeginn. Dies gilt nicht bei Schadensersatzansprüchen und bei sonstigen
      Ansprüchen, sofern letztere auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung
      des Hotels beruhen.

  3. LEISTUNGEN, PREISE, ZAHLUNG, AUFRECHNUNG
    1. Das Hotel ist verpflichtet, die vom Kunden gebuchten Zimmer bereitzuhalten und die
      vereinbarten Leistungen zu erbringen.
    2. Der Kunde ist verpflichtet, die für die Zimmerüberlassung und die von ihm in Anspruch
      genommenen weiteren Leistungen vereinbarten bzw. geltenden Preise des Hotels zu
      zahlen. Dies gilt auch für vom Kunden direkt oder über das Hotel beauftragte Leistungen, die
      durch Dritte erbracht und vom Hotel verauslagt werden, sowie für vor Ort in Anspruch
      genommene Leistungen. Hierzu zählen beispielsweise der Verzehr aus der Minibar und der
      Verzehr aus den öffentlichen Self-Service-Bereichen. Dieser Verzehr ist vom Kunden
      eigenständig anzugeben (bei Check Out persönlich oder anhand der zur Verfügung
      gestellten Formulare und unsere Check Out Box) und wird dem Kunden bei Check Out
      berechnet oder im Nachgang in Rechnung gestellt.
    3. Die vereinbarten Preise verstehen sich einschließlich der zum Zeitpunkt des
      Vertragsschlusses geltenden Steuern und lokalen Abgaben. Nicht enthalten sind lokale
      Abgaben, die nach dem jeweiligen Kommunalrecht vom Gast selbst geschuldet sind, wie
      zum Beispiel Kurtaxe. Bei Änderung der gesetzlichen Umsatzsteuer oder der Neueinführung,
      Änderung oder Abschaffung lokaler Abgaben auf den Leistungsgegenstand nach
      Vertragsschluss werden die Preise entsprechend angepasst. Bei Verträgen mit Verbrauchern
      gilt dieses nur, wenn der Zeitraum zwischen Vertragsabschluss und Vertragserfüllung vier
      Monate überschreitet.
    4. Das Hotel kann seine Zustimmung zu einer vom Kunden gewünschten nachträglichen
      Verringerung der Anzahl der gebuchten Zimmer, der Leistung des Hotels oder der
      Aufenthaltsdauer des Kunden davon abhängig machen, dass sich der Preis für die Zimmer
      und/oder für die sonstigen Leistungen des Hotels erhöht.
    5. Rechnungen des Hotels ohne Fälligkeitsdatum sind binnen zehn Tagen ab Zugang der
      Rechnung ohne Abzug zahlbar. Das Hotel kann die unverzügliche Zahlung fälliger
      Forderungen jederzeit vom Kunden verlangen. Bei Zahlungsverzug des Kunden gelten die
      gesetzlichen Regelungen. Dem Hotel bleibt der Nachweis eines höheren Schadens
      vorbehalten.
    6. Das Hotel ist berechtigt, bei Vertragsschluss vom Kunden eine angemessene Vorauszahlung
      oder Sicherheitsleistung, zum Beispiel in Form einer Kreditkartengarantie, zu verlangen. Die
      Höhe der Vorauszahlung und die Zahlungstermine können im Vertrag in Textform vereinbart
      werden. Bei Vorauszahlungen oder Sicherheitsleistungen für Pauschalreisen bleiben die
      gesetzlichen Bestimmungen unberührt. Bei Zahlungsverzug des Kunden gelten die
      gesetzlichen Regelungen.
    7. In begründeten Fällen, zum Beispiel Zahlungsrückstand des Kunden oder Erweiterung des
      Vertragsumfanges, ist das Hotel berechtigt, auch nach Vertragsschluss bis zu Beginn des
      Aufenthaltes eine Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung im Sinne vorstehender Ziffer 3.6
      oder eine Anhebung der im Vertrag vereinbarten Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung bis
      zur vollen vereinbarten Vergütung zu verlangen.
    8. Das Hotel ist ferner berechtigt, zu Beginn und während des Aufenthaltes vom Kunden eine
      angemessene Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung im Sinne vorstehender Ziffer 3.6 für
      bestehende und künftige Forderungen aus dem Vertrag zu verlangen, soweit eine solche
      nicht bereits gemäß vorstehender Ziffer 3.6 und/oder Ziffer 3.7 geleistet wurde.
    9. Der Kunde kann nur mit einer unstreitigen oder rechtskräftigen Forderung gegenüber einer
      Forderung des Hotels aufrechnen oder verrechnen.

  4. RÜCKTRITT DES KUNDEN (ABBESTELLUNG, STORNIERUNG) /
    NICHTINANSPRUCHNAHME DER LEISTUNGEN DES HOTELS (NO SHOW)
    1. Ein Rücktritt des Kunden von dem mit dem Hotel geschlossenen Vertrag ist nur möglich,
      wenn ein Rücktrittsrecht im Vertrag ausdrücklich vereinbart wurde, ein sonstiges gesetzliches
      Rücktrittsrecht besteht oder wenn das Hotel der Vertragsaufhebung ausdrücklich zustimmt.
      Die Vereinbarung eines Rücktrittsrechtes sowie die etwaige Zustimmung zu einer
      Vertragsaufhebung sollen jeweils in Textform erfolgen.
      1. Bei Einzelanreisen (1-2 Zimmern) kann bis zu 3 Tage vor Anreise schriftlich kostenlos
        storniert werden;
      2. Bei Gruppenanreisen ab 3 Zimmern gelten folgende Stornierungsbedingungen:
        • bis 22 Tage vor dem Ankunftstag, keine Stornogebühren
        • ab dem 21. Bis 15. Tag vor dem Ankunftstag: 25% des vereinbarten
          Gesamtpreises
        • ab dem 14. Tag bis 8. Tag vor dem Ankunftstag: 50% des vereinbarten
          Gesamtpreises
        • ab dem 07. Tag bis 03. Tag vor dem Ankunftstag oder Nichtanreise: 75% des
          vereinbarten Gesamtpreises
        • ab dem 03. Tag vor Anreise oder bei Nichtanreise 100% des Gesamtpreises
    2. Sofern zwischen dem Hotel und dem Kunden ein Termin zum kostenfreien Rücktritt vom
      Vertrag vereinbart wurde, kann der Kunde bis dahin vom Vertrag zurücktreten, ohne
      Zahlungs- oder Schadensersatzansprüche des Hotels auszulösen. Das Rücktrittsrecht des
      Kunden erlischt, wenn er nicht bis zum vereinbarten Termin sein Recht zum Rücktritt
      gegenüber dem Hotel ausübt.
    3. Ist ein Rücktrittsrecht nicht vereinbart oder bereits erloschen, besteht auch kein gesetzliches
      Rücktritts- oder Kündigungsrecht und stimmt das Hotel einer Vertragsaufhebung nicht zu,
      behält das Hotel den Anspruch auf die vereinbarte Vergütung trotz Nichtinanspruchnahme
      der Leistung. Das Hotel hat die Einnahmen aus anderweitiger Vermietung der Zimmer sowie
      die ersparten Aufwendungen anzurechnen. Werden die Zimmer nicht anderweitig vermietet,
      so kann das Hotel den Abzug für ersparte Aufwendungen pauschalieren. Der Kunde ist in
      diesem Fall verpflichtet, mindestens 90% des vertraglich vereinbarten Preises für
      Übernachtung mit oder ohne Frühstück sowie für Pauschalarrangements mit
      Fremdleistungen, 70% für Halbpensions- und 60% für Vollpensionsarrangements zu zahlen.
      Dem Kunden steht der Nachweis frei, dass der vorgenannte Anspruch nicht oder nicht in der
      geforderten Höhe entstanden ist.

  5. RÜCKTRITT DES HOTELS
    1. Sofern vereinbart wurde, dass der Kunde innerhalb einer bestimmten Frist kostenfrei vom
      Vertrag zurücktreten kann, ist das Hotel in diesem Zeitraum seinerseits berechtigt, vom
      Vertrag zurückzutreten, wenn Anfragen anderer Kunden nach den vertraglich gebuchten.
      Zimmern vorliegen und der Kunde auf Rückfrage des Hotels mit angemessener Fristsetzung
      auf sein Recht zum Rücktritt nicht verzichtet.
    2. Wird eine gemäß Ziffer 3.6 und/oder Ziffer 3.7 vereinbarte oder verlangte Vorauszahlung
      oder Sicherheitsleistung auch nach Verstreichen einer vom Hotel gesetzten angemessenen
      Nachfrist nicht geleistet, so ist das Hotel ebenfalls zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt.
    3. Ferner ist das Hotel berechtigt, aus sachlich gerechtfertigtem Grund vom Vertrag
      außerordentlich zurückzutreten, insbesondere falls
      • Höhere Gewalt oder andere vom Hotel nicht zu vertretende Umstände die Erfüllung des
        Vertrages unmöglich machen;
      • Zimmer oder Räume schuldhaft unter irreführender oder falscher Angabe oder
        Verschweigen wesentlicher Tatsachen gebucht werden; wesentlich kann dabei die Identität
        des Kunden, die Zahlungsfähigkeit oder der Aufenthaltszweck sein;
      • das Hotel begründeten Anlass zu der Annahme hat, dass die Inanspruchnahme der Leistung
        den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder das Ansehen des Hotels in der
        Öffentlichkeit gefährden kann, ohne dass dies dem Herrschafts- bzw. Organisationsbereich
        des Hotels zuzurechnen ist;
      • der Zweck bzw. der Anlass des Aufenthaltes gesetzeswidrig ist,
      • ein Verstoß gegen oben genannte Ziffer 1.2 vorliegt.
    4. Der berechtigte Rücktritt des Hotels begründet keinen Anspruch des Kunden auf
      Schadensersatz.

  6. ZIMMERBEREITSTELLUNG, -ÜBERGABE UND-RÜCKGABE
    1. Der Kunde erwirbt keinen Anspruch auf die Bereitstellung bestimmter Zimmer, soweit dieses
      nicht ausdrücklich vereinbart wurde.
    2. Gebuchte Zimmer stehen dem Kunden ab 14:00 Uhr des vereinbarten Anreisetages zur
      Verfügung. Der Kunde hat keinen Anspruch auf frühere Bereitstellung. Der Check-In findet
      kontaktlos und unabhängig der Öffnungszeiten an unserem Self-Check-In-Automaten im 3.
      Stock.
    3. Am vereinbarten Abreisetag sind die Zimmer dem Hotel spätestens um 11:00 Uhr geräumt zur
      Verfügung zu stellen. Danach kann das Hotel aufgrund der verspäteten Räumung des
      Zimmers für dessen vertragsüberschreitende Nutzung bis 18:00 Uhr 50% des vollen
      Logispreises (Listenpreises) in Rechnung stellen, ab 18:00 Uhr 90%. Vertragliche Ansprüche
      des Kunden werden hierdurch nicht begründet. Ihm steht es frei nachzuweisen, dass dem
      Hotel kein oder ein wesentlich niedrigerer Anspruch auf Nutzungsentgelt entstanden ist.
    4. Sollten bei der Rückgabe des Zimmers Beschädigungen oder unverhältnismäßige
      Verunreinigungen des Zimmers oder Beschädigungen an Möbeln oder Dekoration
      festgestellt werden, behält sich das Hotel vor, etwaige entstandene Kosten im Nachgang
      dem Kunden in Rechnung zu stellen.
  7. HAFTUNG DES HOTELS
    1. Das Hotel haftet für von ihm zu vertretende Schäden aus der Verletzung des Lebens, des
      Körpers oder der Gesundheit. Weiterhin haftet es für sonstige Schäden, die auf einer
      vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Hotels beziehungsweise auf einer
      vorsätzlichen oder fahrlässigen Verletzung von vertragstypischen Pflichten des Hotels
      beruhen. Einer Pflichtverletzung des Hotels steht die eines gesetzlichen Vertreters oder
      Erfüllungsgehilfen gleich. Weitergehende Schadensersatzansprüche sind, soweit in dieser
      Ziffer 7 nicht anderweitig geregelt, ausgeschlossen. Sollten Störungen oder Mängel an den
      Leistungen des Hotels auftreten, wird das Hotel bei Kenntnis oder auf unverzügliche Rüge
      des Kunden bemüht sein, für Abhilfe zu sorgen. Der Kunde ist verpflichtet, dass ihm
      Zumutbare beizutragen, um die Störung zu beheben und einen möglichen Schaden gering
      zu halten.
    2. Für eingebrachte Sachen haftet das Hotel dem Kunden nach den gesetzlichen
      Bestimmungen. Sofern der Gast Geld, Wertpapiere und Kostbarkeiten mit einem Wert von
      mehr als 800 Euro oder sonstige Sachen mit einem Wert von mehr als 3.500 Euro
      einzubringen wünscht, bedarf dies einer gesonderten Aufbewahrungsvereinbarung mit dem
      Hotel.

  8. SCHLUSSBESTIMMUNGEN
    1. Änderungen und Ergänzungen des Vertrages, der Antragsannahme oder dieser Allgemeinen
      Geschäftsbedingungen sollen in Textform erfolgen. Einseitige Änderungen oder
      Ergänzungen durch den Kunden sind unwirksam.
    2. Erfüllungs- und Zahlungsort sowie ausschließlicher Gerichtsstand – auch für Scheck- und
      Wechselstreitigkeiten – ist im kaufmännischen Verkehr die Hotel K7 GmbH & Co. KG,
      Kurstraße 7, 61231 Bad Nauheim, Sofern ein Vertragspartner die Voraussetzung des § 38
      Absatz 2 ZPO erfüllt und keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, gilt als
      Gerichtsstand Friedberg (Hessen).
    3. Es gilt deutsches Recht. Die Anwendung des UN-Kaufrechts und des Kollisionsrechts ist
      ausgeschlossen.
    4. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam oder
      nichtig sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht
      berührt. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Vorschriften.
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